Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Für Anwälte zählt die Vermögensschadenhaftfpicht zur Pflichtversicherung.

Für Anwälte zählt die Vermögensschadenhaftfpicht zur Pflichtversicherung.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung und gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Unternehmer und Freiberufler, die von Berufswegen andere beraten, beurkunden oder fremde Vermögensinteressen wahrnehmen. Hier werden die sogenannten echten Vermögensschäden abgesichert. Der Unterschied zu dem unechten bzw. indirekten Vermögensschaden liegt darin, dass kein Personen- oder Sachschaden zu dem Vermögensschaden geführt hat, was konkret einen finanziellen Nachteil für den geschädigten bedeutet. Die unechten Vermögensschäden sind in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert.

Wer benötigt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für einige Berufsgruppen eine Pflichtversicherung und durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Unter anderem gehören Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Notare und Versicherungsmakler (-vermittler) dazu. Ohne diese Versicherung dürfen die genannten Berufsgruppen gar nicht praktizieren.

Wer folgende Tätigkeiten ausübt, sollte über die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung nachdenken:

  • fremde Vermögensinteressen vertreten (z.B. Rechtsanwälte)
  • fremdes Vermögen verwalten (z.B. Insolvenzverwalter, Hausverwalter)
  • andere beraten (z.B. Unternehmensberater, IT-Experten)
  • beurkunden (z.B. KFZ-Gutachter)
  • Verträge vermitteln (z.B. Versicherungsmakler)
  • Gutachten erstellen (z.B. Sachverständige)
  • Was ist in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung versichert?

    Im Falle eines echten Vermögensschadens, prüft die Haftpflichtversicherung zuerst einmal, ob die Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind oder nicht. Sollte der Anspruch berechtigt sein, so leistet der Versicherer den nachgewiesenen Schaden an den Anspruchsteller. Sollte es sich jedoch um unberechtigte Ansprüche handeln, so wehrt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung den Schaden ab im Rahmen des passiven Rechtsschutzes.

    Wie hoch sollte die Versicherungssumme in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sein?

    Eine Pauschale Aussage lässt sich hier leider nicht treffen. Es hängt davon ab, wie hoch ein Schadensfall sein kann. Diese Entscheidung können Sie am besten selbst treffen, da Sie Ihren Kunden und Ihre Tätigkeit am besten selbst kennen. Wir unterstützen Sie jedoch, wie immer, mit unserer Erfahrung. Einige Berufe sehen aber eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme vor, so zum Beispiel Rechtsanwälte oder Steuerberater die mindestens über eine Mio. EUR absichern müssen.

    Welche Faktoren beeinflussen den Beitrag zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

    Die Kosten für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung richten sich nach dem Risiko, somit in welcher Berufsgruppe Sie tätig sind. Der dann gültige Tarif setzt folgen Faktoren an, um den für Ihr Unternehmen gültigen Beitrag zu ermitteln:

    • Ihre Betriebsgröße/Anzahl an Mitarbeitern
    • Ihr Jahresumsatz
    • Ihre gewählte Selbstbeteiligung
    • Ihre gewählte Versicherungssumme

    Anhand dieser Daten wird der Beitrag für Ihren persönlichen Versicherungsschutz ermittelt.

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung als Kombi

    Viele der Versicherer die eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung anbieten, ermöglichen es für kleines Geld eine Betriebshaftpflichtversicherung zusätzlich abzuschließen. Das kann einige hundert Euro im Jahr sparen.

Fehlerhafter Auftrag:

Ein selbstständiger Eventmanager hat die Flyer für ein Konzert in Auftrag gegeben und dabei versehentlich das falsche Datum übermittelt. Es wurden 10.000 falsche Flyer geliefert, die nicht genutzt werden konnten. Aufgrund der anstehenden Promotion-Aktionen mussten die Flyer per Express nochmals mit dem neuen Datum erstellt werden. Die Zusatzkosten für den Expressservice und den neuen Druck muss der Eventmanager übernehmen. 

Fehler in der Software:

Ein IT-Dienstleister installierte die neue Warenwirtschaft-Software und richtete dabei versehentlich den falschen Mehrwertsteuersatz ein. Der Fehler fiel erst nach 1.000 Rechnungen auf, welche korrigiert und erneut versendet werden mussten. Die Kosten für das Porto und Papier waren durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt. 

First Versäumnis:

Ein Steuerberater vergaß rechtzeitig den neuen Mitarbeiter anzumelden, wodurch es zu Säumniszuschlägen von der Krankenkasse kam. Die Zuschläge wurden durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernommen.

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