Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung, oft auch Inventarversicherung oder Geschäftsinhaltsversicherung genannt, ist die Hausratversicherung für Unternehmen. Sie sichert Betriebe vor finanziellen Verlusten ab, die durch die versicherten Gefahren entstehen können und in deren Folge Waren, die Büro- und Geschäftsausstattung zerstört oder beschädigt werden können. Je nachdem, ob die Reparatur noch möglich ist oder nicht wird diese ersetzt, sollte es nicht rentabel sein zu reparieren so wird der Neuwert der versicherten Sachen erstattet. Darüber hinaus sind die meisten Kosten auf erstes Risiko mitversichert.


Welche Betriebe sollten über eine Inhaltsversicherung nachdenken?

Grundlegend sollten die meisten Unternehmen über eine Inhaltsversicherung verfügen, jedoch entscheiden ist die Berufsgruppe bzw. die Betriebsart. Für Firmen, wie zum Beispiel Einzelhändler die einen großem Warenbestand vorhalten oder Handwerker wie der Schreiner, die zum einen eine hohe Feuergefahr haben und zum anderen teure Maschinen im Betrieb haben sollten auf keinen Fall auf eine Geschäftsinhaltsversicherung verzichten. Hingegen gibt es zum Beispiel den freien Journalist der lediglich sein Laptop und Handy zum Arbeiten benötigt, kann unter Umständen auf eine Inhaltsversicherung verzichten.

Was ist überhaupt in der Geschäftsinhaltsversicherung abgesichert?

Zum Geschäftsinhalt zählen die kaufmännische Betriebseinrichtung, die technische Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte. Bewegliche Sachen sind versichert, wenn der Unternehmer Eigentümer ist, er die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben, mit Kaufoption geleast oder er sie sicherungshalber übereignet hat.

Fremdes Eigentum

Natürlich nutzen oder bearbeiten Firmen oft auch fremdes Eigentum, zum Beispiel dann, wenn Sachen repariert, bearbeitet oder verwahrt werden. Die Inhaltsversicherung deckt diese unter bestimmten Voraussetzungen ab. So müssen sie ihrer Art nach zu den versicherten Sachen gehören und dem Unternehmer zur Bearbeitung, Benutzung, Verwahrung oder zum Verkauf in Obhut gegeben worden sein.

Kein Versicherungsschutz besteht für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge oder Hausrat im Rahmen der Geschäftsinhaltsversicherung, da diese eigenständig versichert werden können.

Besonders zu beachten gilt dabei die Absicherung von:

  • Bargeld und Wertsachen
  • Geschäftsunterlagen
  • Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke
  • nicht mehr für die Produktion benötigte Fertigungsvorrichtungen
  • Automaten mit Geldeinwurf
  • Wo gilt die Inhaltsversicherung überall?

    Versicherungsort ist der in der Inhaltsversicherung angegebene Risikoort, üblicherweise die Geschäfts- und Lagerräume in denen der Betrieb seinen Sitz hat. Daneben gelten auch Schaukästen und Vitrinen auf dem Versicherungsgrundstück und in dessen unmittelbarer Umgebung als Versicherungsort. Es können auch mehrere Versicherungsorte in der Geschäftsinhaltsversicherung genannt sein, so gilt meistens Freizügigkeit zwischen den Betriebsstätten und eine Versicherungssumme für mehrere Versicherungsorte.

    Welche Risiken werden durch die Geschäftsinhaltsversicherung getragen?

    Wie in fast allen Sachversicherungen deckt auch die Geschäftsinhaltsversicherung die Gefahren, Feuer, Leitungswasser, Einbruch/Diebstahl und Leitungswasser ab. Im Totalschadensfall werden neben dem Neuwert für das Inventar die im Zusammenhang mit dem Schaden stehenden Kosten übernommen.

    Einige Versicherer bieten noch die Möglichkeit an, Gefahren einzeln zu versichern, was in der Regel eher selten vorkommt. Zudem gibt es noch weitere Risiken in Form von Bausteinen on Top:

    • Elementarabsicherung
    • Unbenannte Gefahren
    • Extended Coverage
    • Elektronikversicherung
    • Glasversicherung
    • Transportversicherung

    Wir beraten Sie gerne, wenn es um die Zusammenstellung Ihres Versicherungsschutzes geht.

Sachexperten-Tipp:

Wenn Sie viele Maschinen oder Elektronik im Betrieb haben, empfehlen wir eine Elektronikversicherung und/oder Maschinenversicherung. Dieser Versicherungsschutz ist noch umfangreicher und bietet eine passende Ergänzung zur Inhaltsversicherung.


Wie hoch sollte die Versicherungssumme in der Inhaltsversicherung sein?

Die Versicherungssumme ist der höchste Betrag, der ausgezahlt wird, wenn es zu einem Totalschadensfall kommt und alles zerstört wurde. Die Versicherungssumme sollte daher nach dem gesamten Neuwert der technischen und kaufmännischen Einrichtung, sowie die eingelagerten Warenvorräte entsprechen gewählt bzw. errechnet werden. Sie sollten in der Lage sein, nach einem derart großen Schadensfall Ihren Betrieb wieder so aufzustellen, wie er davor war.

WICHTIG: Um eine Unterversicherung in der Inhaltsversicherung zu vermeiden, empfehlen wir eine Vorsorgesumme von mind. 10% auf die Versicherungssumme einzubauen.

Neben der festen Versicherungssumme gibt es die sogenannte Stichtagsversicherung, diese ist gerade dann interessant, wenn Ihr Betrieb starken saisonalen oder monatlichen Schwankungen der Warenvorräte unterliegt. Sie bezahlen nur die halbe höchst Versicherungssumme im Voraus und melden zu vereinbarten Stichtagen die tatsächliche Versicherungssumme für Ihre Waren. Am Ende eines Versicherungsjahres werden die Meldungen addiert und ein Mittelwert gebildet, der dann die Grundlage für den Beitrag der Geschäftsinhaltsversicherung bildet.

Die Betriebsunterbrechung als wichtiger Baustein in der Inhaltsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen eines Betriebes. Sollte in Folge eines versicherten Schadens der Betrieb stehen und nicht sofort wieder aktiv werden können, weil Schäden noch beseitigt werden müssen bleibt der Umsatz aus. Die Kehrtwende ist, dass die Kosten weiterlaufen und die wirtschaftlichen Flogen werden durch die Betriebsunterbrechungsversicherung aufgefangen. Diese kann eigenständige oder als Baustein der Inhaltsversicherung abgeschlossen werden.

Kostenposition – Worauf in der Geschäftsinhaltsversicherung zu achten ist?

Ein Teil der Geschäftsinhaltsversicherung ist die Pauschaldeklaration, die Teil des Vertrages ist und zu den Bedingungen gehört. Hier sind diverse Kostenpositionen geregelt, so zum Beispiel:

  • Aufräumungs-, Abbruch- und Absperrkosten; Bewegungs- und Schutzkosten; Feuerlöschkosten
  • Sachverständigenkosten
  • Mehrkosten infolge Preissteigerungen
  • Gebäudebeschädigungen
  • Bargeld
  • Und vieles mehr

Es gilt zu beachten, ob es eine Mindestschadensumme, auch „verdeckte Selbstbehalte“ genannt, oder limitierte Höchstentschädigungen die sich auch „Sublimits“ nennen, gibt. Hier finden Sie häufig die Unterschiede zwischen den verschiedenen Geschäftsinhaltsversicherungen.

Sachexperten-Tipp:

Sollten Sie größere Summen Bargeld absichern wollen, ist es dringend anzuraten vorher mit dem Versicherer über die Wertschutzbehältnisse zu sprechen. Hier gibt es die unterschiedlichen Vorgaben aber wichtig ist zu vermeiden dass Sie zum Beispiel einen Tresor doppelt kaufen müssen, weil der zuerst gekaufte den Bestimmungen des Versicherers nicht entspricht.

Ein weiterer und wichtiger Punkt sind die Sicherungsvoraussetzung die gegeben sein müssen, damit der Versicherungsschutz in Kraft tritt bzw. greift. Diese Position sollten Sie dringend prüfen, damit Sie Klarheit haben, ob Ihr Risikoort alle Bedingungen erfüllt, die hier aufgestellt werden. Zum Beispiel benötigt ein Sportartikeleinzelhandel eine Einbruchmeldeanlage, da dies eine besonders gefährdete Betriebsart ist.

Wonach richtet sich der Beitrag für die Inhaltsversicherung?

Die Beitragskalkulation der Inhaltsversicherung richtet sich nach folgenden Faktoren:

  • Betriebsart
  • Versicherten Gefahren und Zusatzbausteine
  • Versicherungssumme
  • Risikoort (Lage und Gebäude, sowie die Nachbarschaft)

Anhand dieser Angaben kann bereits ein grober Beitrag ermittelt werden. Je nach Betriebsart und Gebäude werden mehr oder detailliertere Informationen benötigt. Wir beraten Sie gerne um ein passendes Angebot für Sie zu ermitteln.

Einbruch im IT-Unternehmen:

Über Nacht wurde in ein IT-Unternehmen eingebrochen. Die Diebe stahlen mehrere Laptops und vorbereitet Server, die für die Auslieferung am nächsten Tag gedacht waren. Neben der gestohlenen Ware wurden auch einige Bürotische und Stühle beschädigt. In diesem Fall übernahm der Versicherer neben der Ware und dem Inventar auch noch die Folgekosten für den Einsatz am nächsten Tag.

Rohrbruch im Hotel:

In einer kleiner Pension gab es einen Rohrbruch im dritten Stock, in dessen Folge mehrere Zimmer „unter Wasser standen“ und nicht mehr zu gebrauchen waren. Der Hotelier hat die Kosten für die Renovierung inkl. des Ausfalls von der Geschäftsinhaltsversicherung entschädigt bekommen.

Brand im Warenlager:

Im Lager eines Textilhändlers kam es nach einem Kurzschluss am Computer, der zur Warenannahme im Lager stand, zu einem Brand. Das Feuer konnte sich derart rasch ausbreiten, dass die herbei geeilte Feuerwehr nur noch die Reste löschen konnte und die Lagerhalle komplett ausgebrannt war. Die Geschäftsinhaltsversicherung hat den Schaden vollständig entschädigt.

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