Wohngebäudeversicherung

private Baustelle eines Bauherren.

Die Wohngebäudeversicherung gehört wohl zu den wichtigsten Versicherungen für den Immobilieneigentümer. Sie schützt vor den finanziellen Folgen eines Schadens und kann die Existenz sichern, denn gerade Wohngebäudeschäden können sehr kostenintensiv sein. Zumal doch die meisten Immobilien mehr als nur Wohnraum sind, es ist Ihr Zuhause.

Unserer Meinung nach gilt es gerade in der Wohngebäudeversicherung genau darauf zu achten was versichert ist und was nicht. In dieser Versicherungssparte ist das „Lehrgeld“ meist sehr hoch! Allein aus den von uns betreuten Immobilien können wir herleiten, wie hoch vergleichsweise „kleine Schäden“ sein können. Selten liegt ein Schaden unter tausend Euro.


Beispiel:

In der Wohnung im zweiten Stock eines drei Parteienwohnhaus bildeten sich im Badezimmerbereich feuchte Wände. Durch den warmen Sommer bildete sich auch noch Schimmel an den feuchten Wänden. Um den Schaden zu beheben wurde eine Leckortung organisiert wobei sich herausstelle, dass die Wasserleitung in der Wohnung im Dachgeschoss defekt war, durch einen leichten Riss in der Leitung. Der Schaden inklusive Schimmel wurde beseitig und unterm Strich wurden ca. 3.600,- EUR durch den Versicherer bezahlt.

Im Laufe unserer Tätigkeit haben wir schon viele Wohngebäudeversicherungen optimiert, dabei mussten wir bedauerlicherweise immer wieder feststellen, dass neben der Hausratversicherung, hier die meisten Policen eine Unterversicherung aufgewiesen haben. Oft liegt es daran, dass viele Wohngebäudeversicherungen seit dem Vertragsbeginn nicht mehr angepasst worden sind, oder es Baumaßnahmen gab die nicht der Versicherung gemeldet worden sind. Trotz Unterversicherungsverzicht hätten den Kunden teilweise bis zu 100.000,- EUR im Totalschadensfall gefehlt, was eine stattliche Summe darstellt. Dies kann man durch einen regelmäßigen Checkup vermieden werden.

Beispiel:

Ein Beispiel aus unserer Praxis: Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Wohngebäudeversicherung war das Dach noch nicht ausgebaut. Nicht einmal zwei Jahre später wurde das Dachgeschoss zu einem Wohnraum umgebaut und die Gesamtwohnfläche hat sich dadurch um 60 qm erhöht. Somit waren es nicht mehr 120 qm sondern 180 qm Wohnfläche im Gesamten. Die Leistung durch den Versicherer hätte sich um 33,33 % reduziert und der Unterversicherungsverzicht hätte in diesem Vertrag ebenfalls nicht gegriffen da die korrekte QM-Wohnfläche nicht angegeben war.

 

Worauf sollte ich achten bei einer guten Wohngebäudeversicherung

  • Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit
  • Überspannungsschäden bis zu 100% der Versicherungssumme
  • Unterversicherungsverzicht, am besten generell
  • eingebrachte Gebäudebestandteile z. B. Einbauküche
  • Bei Bedarf Zu- und Ableitungsrohre auf dem versicherten Grundstück
  • Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch
  • uvm.
  • Gefahren

  • Know How

  • Bausteine

  • Tarif Empfehlung

In der Wohngebäudeversicherung ist das Gebäude (Substanz) selber, sowie Gebäudebestandteile und bestimmtes Gebäudezubehör gegen die folgenden Gefahren versichert:

  • Feuer, Blitz, Explosion und Implosion
  • Leitungswasserschäden
  • Sturm und Hagel

Zusätzliche kann bei den meisten Versicherern die Police um folgende Gefahren erweitert werden:

  • Elementarschäden:
    • Überschwemmung beispielsweise durch Starkregen
    • Rückstau
    • Erdrutsch
    • Erdbeben
    • Erdsenkung
    • Schneedruck und Vulkanausbruch
  • erweiterte Gefahren / Extendes Coverage
    • Innere Unruhen
    • Böswillige Beschädigung inkl. Graffiti
    • Streik, Aussperrung oder Überschalldruckwellen
  • unbenannte Gefahren
    • Es das Wohngebäude, gegen ein plötzliches und unvorhersehbares Ereignis, welche zerstört oder beschädigt werden, versichert
    • In den Bedingungen geregelte Ausschlüsse
  • Allgefahren-/All-Risk-Deckung
    • Hier ist das Gebäude gegen alles (Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen) versichert. Was nicht versichert ist, muss explizit ausgeschlossen sein.
    • Vorteil bei der Allgefahrendeckung ist, dass die Beweislast umgekehrt ist. Es muss der Versicherer beweisen, dass etwas nicht versichert ist.

 

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