private Haftpflichtversicherung

Gerade wo Kinder spielen kann es schnell zum Schadensfall kommen.

Die private Haftpflichtversicherung ist in der heutigen Zeit eine der wichtigsten Versicherungen für den privaten Haushalt. Sie schützt die Existenz des Versicherungsnehmer und mit versicherten Personen vor Ansprüchen Dritter, die er geschädigt hat, als auch vor unberechtigten Ansprüchen (passiver Rechtsschutz). Viele denken bei der privat Haftpflichtversicherung oft an den Schaden bei Freunden oder Bekannten, bei dem eine Lampe oder ähnliches zerstört wird. Dies sind aber die kleinsten und eher unbedeutenden Schäden. Viel wichtiger ist die Absicherung gegen Ansprüche aus den „großen Schäden“.



Beispiel 1:

Während eines Waldsparziergangs war ein Mann eine brennende Zigarette einfach weg. Durch die glimmende Zigarette wurde ein Waldbrand entfacht, die umfangreichen Löscharbeiten der örtlichen Feuerwehr erforderten. Zusätzlich wurde der Mann zur Kostenübernahme für die Wiederaufforstung des Waldes verpflichtet. Schadenshöhe wurde insgesamt auf 50.000,- EUR geschätzt.

Beispiel 2:

Beim Inlineskaten wurde eine Joggerin übersehen und es erfolgt ein Zusammenstoß. In Folge dess prellte sich die Joggerin das Knie und brach sich das Handgelenkt. Der Anwalt der Joggerin machte einen Verdienstausfall, sowie Schmerzensgeld geltend. Zusammen mit den Regressforderungen der Krankenkasse für Behandlungskosten wurde die Schadenshöhe auf ca. 20.000,- EUR geschätzt.

Anhand der Beispiele können Sie sehen, wie schnell es zu fünfstelligen Schadenssummen kommt und setzt man das in Verhältnis zum Beitrag für die privat Haftpflichtversicherung, erscheint der Beitrag gar geringfügig. Es gilt aber zu beachten, dass es verschieden Tarifvarianten für gibt. Hier sollte man nicht unbedingt den günstigsten Basistarif wählen.



Worauf sollte ich achten bei einer guten privaten Haftpflichtversicherung?

  • Auslandsaufenthalt bis zu 1 Jahr
  • Teilnahme Betriebspraktikum oder fachpraktischer Unterricht
  • Hüten fremder Hunde/Pferde
  • Internetnutzung/Datenaustausch
  • Schäden an gemieteten Räumen
  • Deckungssumme min. 3 Mio. EUR pauschal
  • Gefälligkeitshandlungen
  • Gemietete/geliehene Sachen
  • Forderungsausfalldeckung
  • Schäden deliktunfähiger Personen
Entspannt im Leben mit der richtigen privaten Haftpflichtversicherung.

Was leistet die private Haftpflichtversicherung?

In der Haftpflichtversicherung wird in drei Schadensarten unterschieden:

  • Personenschäden: Hier schädigt der Versicherungsnehmer oder der versicherte Personenkreis einen Dritten körperlich, z.B. in Folge eines Sportunfalls wie im Beispiel 2. Es können hier Arztrechnung oder Verdienstausfälle auf Sie zukommen.
  • Sachschäden: Sie beschädigen eine Sache oder das Eigentum eines Dritten sind Sie zum Ersatz verpflichtet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Typische Beispiel ist, mit dem Fußball wird das Fenster des Nachbarn zerschossen. Das Fenster muss ersetzt werden.
  • Vermögenschäden: Es gibt hier zwei Arten, den echten Vermögensschaden und den Vermögensschaden als Folge eines Personen- oder Sachschadens. Wird eine Person so geschädigt, dass aufgrund dieser Folge weniger verdienen würde und der Ausgleich durch die Haftpflicht bezahlt wird spricht man von Vermögensfolgeschaden. Ein reiner oder auch echter Vermögensschaden geht keine Personen- oder Sachschaden vorweg, sondern der Schaden kann nur Finanziell gemessen werden. Durch Ihr handeln wird eine Ausfahrt blockiert und der Geschäftsmann/-frau kommt nicht mehr rechtzeitig zum Flughafen um den Flug zu erwischen, wodurch er/sie ein neues Ticket kaufen muss.

Wo ist die Haftung geregelt?

Die Grundlage für die private Haftpflichtversicherung bildet der § 823 BGB. Hier seht geschrieben: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Hieraus entsteht die Leistungspflicht. Es gibt zwar noch weitere Paragraphen die andere Ansprüche regeln, aber der § 823 BGB ist der wohl wichtigste.

Was ist bei ungerechtfertigten Ansprüchen?

In diesen Fällen hat die private Haftpflichtversicherung einen passiven Rechtsschutz integriert. Sofern eine versicherte Leistung ungerechtfertigt an Sie herangetragen wird, übernimmt der Haftpflichtversicherer die Abwehr der Ansprüche gegen Sie. Die kompletten Kosten werden durch den Versicherer getragen und bis zum Ende ausgefochten.

Sollte sich jedoch im Laufe eines Prozess oder Verfahren herausstellen, dass der Anspruch gerechtfertigt war, übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Leistung und bezahlt den Schaden, sowie die Verfahrenskosten. Sie als Versicherungsnehmer haben, dadurch kein Kostenrisiko.

Wichtig Infos

Gefälligkeitshandlungen

Ein typisches Schaden Bild ist, Freunde helfen beim Umzug und eine Kiste fällt zu Boden wobei ein Gegenstand zerbricht. Kommt es im Rahmen einer Gefälligkeitshandlung durch den Versicherungsnehmer zu einer Schädigung, so gilt aufgrund der Rechtsprechung in der Regel ein Haftungsausschluss für leicht fahrlässig verursachte Schäden, sodass der Haftpflichtversicherer die Ansprüche im Rahmen des passiven Rechtsschutzes abwehrt. Ein guter Tarif bietet hier noch Versicherungsschutz an.

Hohe Versicherungssummen

Je höher die Versicherungssummen sind desto unwahrscheinlicher wird es, dass diese nicht ausreichen. Aber Grundsätzlich sollten diese mind. 3 Mio. EUR betragen, aber je nach Situation und Umfeld sollten passende Summen gewählt werden. Die derzeit höchste Absicherung ist 50. Mio. EUR.

Ausfalldeckung/Forderungsausfalldeckung

Es gibt in Deutschland immer noch Menschen die keine private Haftpflichtversicherung haben. Was passiert jetzt aber, wenn Sie durch einen solchen geschädigt werden? Hierfür gibt es den Baustein Forderungsausfalldeckung. Nehmen wir an, Sie werden durch einen Dritten geschädigt in Höhe von 100.000,- EUR, dieser hat keine Haftpflichtversicherung und verfügt nicht über das Vermögen den Schaden zu begleichen. In diesem Fall übernimmt der eigene Versicherer den Schaden. Achtung viele Versicherer haben hier eine Mindestschadenhöhe von 2.500,- EUR. (Vereinfachte Darstellung)

Leistung auch für gemietet und geliehne Sachen

In der Vergangenheit war dieser Punkt in den meisten Policen ausgeschlossen. In einer guten privaten Haftpflichtversicherung ist das mitversichert. Wie schnell ist was passiert, man leiht sich schnell mal eine Maschine vom Baumarkt. Zuhause angekommen fällt die Maschine vom Tisch und geht kaputt. Hier sind schnell mehrere hundert Euro weg.

Tarife

VersichererTarif
InterRiskXXL
Haftpflichtkasse DarmstadtEinfach Komplett
HelvetiaKomfortschutz inkl. Baustein Plus
GothaerTop mit Plus Deckung
Die BayerischePrestige (3 Jahre ohne Vorschaden)
VHVKlassik-Garant
RhionPlus
R+VPrivatschutz
AXABOXflex Premium

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